Offene Betreuungsplätze
Die Aufgaben und Zwecke des Vereins sind in der Satzung festgelegt und lauten:
„Aufgaben und Zweck des Vereins sind die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Alle Maßnahmen dienen dazu, Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen auf das Arbeitsleben vorzubereiten, eigenständige private Lebensführung einzuüben und eine Eingliederung in das Arbeitsleben zu erleichtern. Die Vorbereitungsmaßnahme dauert im Einzelfall zwei bis vier Jahre“
Die Eingliederungswerkstatt bietet jungen Erwachsenen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Arbeitsbereichen zu trainieren und zu stabilisieren. Die tägliche Arbeitszeit beläuft sich auf 8 Stunden.
Bei Interesse melden Sie sich gerne bei uns. Tel.: 02151 / 6442171
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Werkstatt sind:
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es muss eine anerkannte Behinderung oder eine Lernbehinderung vorliegen,
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das Lebensalter sollte 30 Jahre nicht übersteigen,
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die Schulpflicht muss beendet sein,
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es darf keine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegen,
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ein vierwöchiges, unentgeltliches Praktikum muss vorab bei uns absolviert werden.